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Entsprechend den Bestimmungen zur Touristensteuer der Stadt Ljubljana beträgt die Touristensteuer 2,50 €. Am 1. Januar 2019 treten die Bestimmungen des Tourismusentwicklungsgesetzes (ZSRT) in Kraft, die neben der Touristensteuer auch die Erhebung einer Fördersteuer in Höhe von 25 % der Touristensteuer.

Ab 1. Januar 2019 ist der Gesamtbetrag der Touristensteuer 3,13 € oder, im Fall der 50 %igen Zahlungsermäßigung (für Personen von 7 bis 18 Jahren, Touristen, die in Jugendherbergen innerhalb des internationalen IYHF-Netzwerks und in Zeltlagern unterkommen), 1,57 €.

Gesamtbetrag der Touristen- und Fördersteuer

  Touristensteuer + Fördersteuer Touristensteuer Fördersteuer
Touristensteuer + Fördersteuer 3,13 €  2,50 €  0,63 € 
Touristen- & Fördersteuer
(50 % Ermäßigung)
1,57 €  1,26 €  0,31 € 

Die Fördersteuer ist eine Gebühr, die für die Planung und Umsetzung von Marketingmaßnahmen und Werbung für das Gesamtangebot Sloveniens gedacht ist und wird im Auftrag des Slovenischen Touristen-Boards (STB) und für dessen Budget erhoben.

Ab 1. Januar 2019 ist der Gesamtbetrag der Touristensteuer 3,13 € oder, im Fall der 50 %igen Zahlungsermäßigung (für Personen von 7 bis 18 Jahren, Touristen, die in Jugendherbergen innerhalb des internationalen IYHF-Netzwerks und in Zeltlagern unterkommen), 1,57 €.

Gesamtbetrag der Touristen- und Fördersteuer

  Touristensteuer + Fördersteuer Touristensteuer Fördersteuer
Touristensteuer + Fördersteuer 3,13 €  2,50 €  0,63 € 
Touristen- & Fördersteuer
(50 % Ermäßigung)
1,57 €  1,26 €  0,31 € 

Die Fördersteuer ist eine Gebühr, die für die Planung und Umsetzung von Marketingmaßnahmen und Werbung für das Gesamtangebot Sloveniens gedacht ist und wird im Auftrag des Slovenischen Touristen-Boards (STB) und für dessen Budget erhoben.