Eine mit dem Symbol „Zugänglich für Behinderte“ gekennzeichnete Anlage erfüllt mindestens eines der folgenden Kriterien:
- Parkplatz für Behinderte
- Gepflegter Weg vom Parkplatz/öffentlichen Verkehrsmitteln zur Anlage
- Eingang für Behinderte
- Sanitäranlagen sind behindertengerecht und zugänglich
- Evakuierungsweg für Behinderte
- Zugänglichkeit der Anlage für Behinderte (Durchgänge, Treppen, Aufzug usw.)
- Zugänglicher Veranstaltungsraum für Behinderte
- Zugängliches Informationspult/Kasse für Behinderte
- Zugängliche Website für Menschen mit verschiedenen Formen von Behinderungen
- Entsprechend eingerichtetes Zimmer für Behinderte